Informationen zur Finanzierung der
EX-IN-Fortbildung



Informationen zur Finanzierung der EX-IN-Fortbildung Die Finanzierung der Teilnahme an der EX-IN-Fortbildung hängt natürlich von den persönlichen Voraussetzungen ab. Manche werden den Kurs vielleicht selbst finanzieren können. Diejenigen, die das nicht können, sollten sich über Möglichkeiten informieren, zum Beispiel bei folgenden Institutionen oder Personen:

  • Im Jobcenter, Informationen beim persönlichen Ansprechpartner vor Ort

  • Bei der Krankenkasse

  • Über das Persönliche Budget informiert jede Stadt mit eigenen Ansprechpartnern.

  • In Bielefeld informiert das Café 3 B sehr gut:

    Café 3b - Trägerverein der Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen e.V.,
    Feilenstr. 3, 33602 Bielefeld, Tel. 0521-60202

    Oder Frau Brinkmann, Stadt Bielefeld,
          Tel.: 0521-518230,
          E-Mail: Sabine.Brinkmann@bielefeld.de

    Cottan Cossin, Ex-In-Absolvent, der den Kurs übers Persönliche Budget

    finanziert bekam, bietet Beratung an für andere
    EX-IN-Bewerber: cottancossin@gmx.de

    Informationen zum Persönlichen Budget im Internet:

      -   Café 3 B: www.cafe3b.de/joomla_stable.html

      -   Der Paritätische:  www.paritaet.org

      -   Karin Roth, YAEL ELYA INSTITUT , Alter Mühlenweg 14,
          44139 Dortmund, 0231-16779819;
          karin.roth@yael-elya.de

      -   Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in
          Deutschland e.V. (ISL) Internet:  www.isl-ev.de

  • Beim zuständigen Integrationsfachdienst; Informationen im
    Internet:  www.ifd-westfalen.de .

  • Über das Sonderprogramm Aktion 5 des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL), informiert Frau Peters,
    Tel.: 0251-5915746.

    Voraussetzungen für Aktion 5:

      -   Es muss eine Schwerbehinderung vorliegen.

      -   Es muss eine Bescheinigung vom Arzt/ der Klinik/ der WfbM
          vorliegen, dass ein sozialversicherungspflichtiges
          Arbeitsverhältnis möglich ist.

      -   Das Ziel der Fortbildung muss ein
          sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sein, das
          heißt, mindestens 15 Stunden Arbeitszeit wöchentlich.

      -   Es werden nur die Kursgebühren finanziert. Fahrt- und
          Übernachtungskosten müssen selbst finanziert werden.

      -   Die Beantragung erfolgt über den örtlichen
          Informationsfachdienst.

  • Über Stiftungen; Informationen dazu über EX-IN OWL
Sollte über all diese Wege keine Möglichkeit zur Finanzierung gefunden worden sein, wenden Sie sich bitte an uns, EX-IN OWL.